| [Vorwort] |
jump to Folge [01]
[02]
[03]
[04]
[05] |
Larry Brent 9: Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo
Indizierungsentscheidung
War die Indizierung von Gorgo nun wirklich der Grund, die Serien Larry Brent,
Macabros und Dämonenkiller in den 80ern einzustellen? Immerhin wurden
noch mindestens zu zwei weiteren Brent-Folgen Indizierungsanträge gestellt,
nämlich zu "Irrfahrt der Skelette" und "Atomgespenster". Diese beiden
Verfahren wurden allerdings eingestellt, die Hörspiele also nicht
indiziert.
Vielleicht sah Europa aufgrund dieser Anträge aber eine größere
Welle auf sich zukommen und stellte deshalb die Serien ein? Diese Welle gab
es eventuell auch, denn mir ist nur von den drei genannten Anträgen
bekannt, hört man sich einmal einige Macabros-Folgen an, käme man
eher hier als bei Brent auf die Idee, dass jemand einen Antrag stellen
würde.
Nun, wie dem auch sei, Mitte 2001 gab Europa eine Stellungnahme zur Nichtveröffentlichung von Gorgo ab. Hier wurde zwar gesagt, dass die Folge nicht erscheinen werde, allerdings würde man zu der Zeit die Möglichkeiten eines Prüfverfahrens zur Listenstreichung klären. Wie gesagt, das war Mitte 2001. Zum jetzigen Zeitpunkt, Februar 2002, ist bei der BPjS immer noch kein Antrag auf Listenstreichung eingegangen. Und auf Europas Klassiker-Homepage ist immer noch zu lesen, dass die Dauer des Prüfprozesses völlig unterschätzt wurde. Ich frage mich, was da so lang dauern soll?!
Von einer Neuauflage der Folge, im Rahmen der Klassiker, braucht also wohl nicht mehr ausgegangen zu werden, zumal im Januar 2002 mit Erscheinen der letzten Folge aus der Serie für Europa das Thema Larry Brent sowieo erledigt sein dürfte...
UPDATE 04.03.04: Im November 2003 wurde,
nach langer Ankündigung (Juni 2003), die Folge doch noch
veröffentlicht - in einer um fast 5 Minuten gekürzten Version.
Warum es nun so lang bis zur VÖ brauchte (die gekürzte Fassung
wurde der BPjS [inzwischen BPjM] schon vor ca. 2 Jahren vorgelegt und
freigegeben) wird wohl ein Geheimnis bleiben.
Die ungekürzte Version steht immer noch auf dem Index. Wäre interessant
zu wissen ob Europa überhaupt versucht hat diese vom Index zu holen,
oder ob gleich die geschnittene Version vorgelegt und das Original unbeachtet
unter den Tisch gekehrt wurde.
Veröffentlichung der Indizierungsentscheidung mit Genehmigung der BPjS, 53175 Bonn
| Pr. 471/86 |
Bundesprüfstelle für |
Entscheidung Nr. 2688 (V) vom 25.09.1986 |
|
| Antragsteller:
Stadtjugendamt Frankfurt Az.: 51.16 sch/hell |
Verfahrensbeteiligte:
1. Europa Miller International Schallplatten GmbH
2. Douglas Welbat
Bevollmächtigter Rechtsanwalt zu 1. |
| Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat auf den am 08.08.1986 eingegangenen Indizierungsantrag im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraph 15a am 25.09.1986 in der Besetzung mit: | |
| Vorsitzender: | Name auf Bitte der BPjS entfernt |
| Literatur: | Name auf Bitte der BPjS entfernt |
| Kirchen: | Name auf Bitte der BPjS entfernt |
| einstimmig entschieden: | Larry Brent: Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo Tonkassette Europa Miller International, Quickborn Douglas Welbat, Hamburg wird in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen. |
S a c h v e r h a l t |
|
| 1. | Die Verfahrensbeteiligte zu 1. verteibt die Tonkassette "Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" aus der Serie "Larry Brent" unter der Bestellnummer 5164095. Der Verfahrensbeteiligte zu 2. hat den Text zu dem Hörspiel verfaßt. |
| 2. | Das Hörspiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt: Dr. Gorgo, ein exzellenter Chirurg, war schon in jungen Jahren mißgebildet. Er hatte einen schlechten Charakter. Deshalb mochten einige Frauen mit ihm kein Verhältnis eingehen. Diesen Fauen hat er Rache geschworen, die er an deren Töchtern vollstreckt. Er lockt die Kinder in sein Laboratorium, mißbraucht sie zu medizinischen Experimenten. Gehirne und Köpfe werden verpflanzt. Alle Mädchen finden den Tod. Dem letzten Opfer gelingt es allerdings noch, Dr. Gorgo zu erwürgen. Dies läßt Larry Brent, der das Laboratorium mittlerweile aufgespürt hat, ausdrücklich zu. |
| 3. | Das Jugendamt der Stadt Frankfurt hat beantragt,
die Hörspielkassette "Larry Brent - Die
Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" In dem Indizierungantrag weist das Stadtjugendamt darauf hin, daß in der Tonkassette die Töchter der von Dr. Gorgo zurückgewiesenen Frauen auf bestialische Art ermordet, bzw. zu wissenschaftlichen Experimenten mißbraucht würden. So werde das Gehirn des einen Mädchens einem Hund transplantiert, während dem anderen Mädchen den Kopf abgeschnitten werde. Dieser Kopf werde auf einen in Nährflüssigkeit schwimmenden krakenähnlichen Körper verpflanzt. Das Bassin mit dem Mädchenkopf sei so postiert, das es seinerseits zusehen könne, wie dieser Arzt ihren auf dem Operationstische liegenden Körper mit einem Skalpell verstümmele. Die im Spielverlauf beschriebenen Inhalte seien so grausam, brutal und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährdung ausgegangen werden müsse. |
| 4. | Die Verfahrensbeteiligte zu 1. hat sich gegen die Listenaufnahme im
vereinfachten Verfahren gewandt. Sie führt aus, die Story der Tonkassette
sei eine moderne aufbereitete Abwandlung des altbekannten Themas von der
"Neuproduktion" eines Menschen durch "Zusammensetzen" von Körperteilen
anderer bzw. der Kreuzung von Tier und Mensch. Die Behauptung des Antragstellers,
die im Spielverlauf beschriebenen Inhalte würden so grausam, brutal
und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährdung
ausgegangen werden müsse, sei falsch. Die Ergebnisse des Handelns des
Dr. Gorgo seien zwar furchtbar. Die Irrealität dessen Person und seines
Erzielen von Gruseleffekten ausgerichteten Handelns bleiben aber stets erkennbar,
wie die Kassette sich auch jeder Detailwiedergabe von Brutalitäten und
Grausamkeiten völlig enthalte. Von menschenverachtender Schilderung
könne nicht gesprochen werden. Dagegen spräche auch, daß
Dr. Gorgo das Opfer seiner eigenen Hybris werde. Er gehe an sich selbst zu
Grunde. Im Gegensatz zu der Behauptung der Antragstellerin habe die
Antragsgegnerin eine Fülle jugendschutzwirksamer Maßnahmen getroffen.
Die Tonkassette sei in einer Auflage von 30.000 Exemplaren verkauft worden.
Die Verfahrensbeteiligte zu 1. hat beantragt,
über den Indizierungsantrag in dem
Prüfgremium in der Besetzung |
| 5. | Der Verfahrensbeteiligte zu 2. tritt der Listenaufnahme entgegen. Er
hält die Tonkassette nicht für jugendgefährdend.
Er beantragt sinngemäß, den Indizierungsantrag abzulehnen. |
| 6. | Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der Tonkassette, die Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen. Die Mitglieder des Prüfgremiums haben die Tonkassette bei normaler Laufgeschwindigkeit in voller Länge gehört. Die Beisitzer sind mit der Entscheidung in der vorliegenden Fassung einverstanden. |
G r ü n d e |
|
| 7. | Die Tonkassette "Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo"
war in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. Der Inhalt
der Tonkassette ist offenbar (Paragraph 15a GjS) geeignet, Kinder und Jugendliche
"sozialethisch zu desorientieren" wie der Begriff "sittlich zu gefährden"
in Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. Für jeden Hörer
wird klar und zweifelsfrei einsichtig, daß die Tonkassette verrohend
i. S. v. Paragraph 1 Abs. 1 Satz 2 GjS wirkt und Selbstjustiz gejaht.
Die Tonkassette wirkt zweifelsfrei verrohend, weil sie bei dem Zuhörer Aggressionen aufbaut und ihn im Zustand angespannter, latenter Aggressivität hält. Dies erreicht die Tonkassette, indem sie den jeweiligen Zuhörer mit grausamen Gewaltakten konfrontiert. Verletzungshandlungen, die Auswirkungen von Verstümmelungen bzw. "Operationen" sowie das Leid der Angehörigen der Opfer werden detailliert inszeniert. In der Nähe von London werden die Leichen von jungen Frauen gefunden; diese sind - so der Inhalt des Tonbands - zerstümmelt und die Köpfe fehlen jeweils. Eine Mutter muß die Leiche ihrer Tochter identifizieren; dieser ist ebenfalls das Haupt abgeschnitten worden. Vor Verzweiflung heult die Mutter erbärmlich. Der Täter Dr. Gorgo "operiert" einem anderen Mädchen den Kopf ab. Als dieses aus der Operation aufwacht, sitzt deren Kopf auf einem Wesen mit acht langen Tentakeln; sie kann dessen Gliedmaßen bewegen. Das Tentakeltier sitzt in einer braunen, ekligen Flüssigkeit. Der Körper des Mädchens liegt währenddessen auf dem Operationstisch in der Nähe des Aquariums. Das Kind muß mit zusehen, wie von ihrem Korpus eine Hand abgeschnitten wird. Die Mutter des verstümmelten Mädchens ist Schauspielerin im Theater. Während einer Theatervorstellung wird ihr ein Paket mit der abgeschnittenen Hand der Tochter überreicht. Die Mutter schreit - für den Zuhörer gut wahrnehmbar - auf und läuft von der Bühne. Einem anderen Mädchen entnimmt Dr. Gorgo in einem Laboratorium das Gehirn. Er verpflanzt dieses in einen Collie. Freigelassen, führt dieses Tier Larry Brent zu dem Operationsraum. Hier rennt er immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand; Blut und Eiter spritzen. Schließlich zerplatzt der Hundekopf. Der Indizierungsantrag ist auch deshalb begründet, weil das Hörspiel Selbstjustiz bejaht. Der Gesetzeshüter Larry Brent läßt es zu, daß eines der Mädchen, deren Kopf auf ein Tentakelwesen verpflanzt wurde, den Operateur Dr. Gorgo umbringt. Er billigt ausdrücklich dessen Ermordung. Er schreitet nicht ein und verhindert das Erwürgen, er heißt diesen weiteren Mord ausdrücklich gut. Obwohl er als Gesetzeshüter über das Einhalten von Rechtsvorschriften, insbesondere des Strafverfahrens, einzutreten hat, billigt er das Umbringen des Täters. Er läßt Selbstjustiz und persönliche Rache zu. Diese Art der Darstellung ist geeignet, Kinder und Jugendliche glauben zu machen, in gewissen Situationen könne man das Recht selbst in die Hand nehmen und zu dessen sofortigem Vollstrecker werden. Bei dem Maß der Jugendgefährdung war vom Prüfgremium zu berücksichten, daß sich Hörspielkassetten der vorliegenden Art an Kinder richten. Die Zielgruppe der Tonkassette ist daher ein Publikum, bei dem in erhötem Maße die Gefahr einer sozialethischen Desorientierung besteht. Daher ist auch zu erwarten, daß das sehr junge Publikum den irrealen Charakter der Story nicht erkennen bzw. umsetzen und verarbeiten kann. |
| 8. | Ausnahmetatbestände i. S. v. Paragraph 1 Abs. 2 GjS kamen nicht in Betracht. Dafür ist nicht vorgetragen worden. Darüber hinaus war auch kein Anhaltspunkt erkennbar, der auf das Vorliegen eines der Ausnahemtatbestände schließen ließe. |
| 9. | Ein Fall von geringer Bedeutung schied wegen dem hohen Verbreitungsgrad der Tonkassetten, die bereits in einer Stückzahl von 30.000 verkauft sind, aus. |
| Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 5000
Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben werden. Die vorherige
Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende
Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle,
zu richten (Paragraphen 20 GjS, 42 VwGO). |
|